Halteverbotszonen Amt

Beantragen Sie jetzt Ihre Halteverbotszone oder Baustellenabsicherung beim HVZ Amt. Wir kümmern ums um die Einholung der Genehmigung bei den jeweiligen Behörden, sowie der Errichtung und Abholung der Verkehrsschilder. Dazugehörig erhalten Sie von uns einen Verkehrszeichenplan welches bei der Straßenverkehrsbehörde ihren Anklang findet.

Antrag und Online Bestellung

Einen Antrag können Sie einfach über unser Online Formular stellen. Neben den Angaben zu der Adresse wo die Halteverbotszone errichtet werden soll, benötigen wir auch die Informationen über das Datum und der Dauer der Halteverbotszone. Da die Halteverbotsschilder 3 Tage vor dem Arbeitstermin wie z.B. einem Umzug aufgestellt werden müssen, sollten Sie diese mindestens 14 Tage vor dem Termin beantragen.

Kosten für eine Halteverbotszone

Die Kosten sind variabel und hängen von der Art und Dauer des Halteverbots ab, als auch von der Stadt bzw. der Gemeinde wo die Halteverbotszone errichtet werden soll. Neben der behördlichen Genehmigung die eingeholt werden muss, kommen auch die Kosten für die Aufstellung und Abholung der Verkehrsschilder hinzu.

Temporäre Halteverbotszone beantragen

Für einen Umzug können Sie eine zeitlich begrenzte Halteverbotszone beantragen, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Zum Be- und Entladen können Sie ebenfalls eine zeitlich begrenzte Halteverbotszone beantragen. Entsprechend der Gegebenheiten vor Ort, kann die Straße einseitig oder zweiseitig gesperrt werden.

WICHTIGE HINWEISE

Voraussetzungen

Sie planen einen Umzug oder benötigen zum Be- und Entladen Platz auf der Straße für ein großes Fahrzeug.

Benötigte Unterlagen

Hauptantrag per Online Formular

Machen Sie in Ihrem Antrag Angaben zum Ort der temporären Halteverbotszone, zum geplanten Zeitraum, zur erforderlichen Länge in Metern - die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug max. 20 Meter

Zu beachten

Es gibt folgende Hinweise:

- Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.
- Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.
- Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.
- Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).
- Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.
- Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

Fristen

Reichen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor dem geplanten Umzug beziehungesweise dem geplanten Be- oder Entladedatum ein.

3 Tage vor dem geplanten Termin müssen die Verkehrsschilder für die Anwohnerinnen und Anwohner aufgestellt werden.

Die Dauer der Halteverbotszone wird in der Genehmigung angegeben.

ABLAUF, DAUER & KOSTEN

Voraussetzungen

- Beantragen Sie die temporäre Haltsverbotszone über unser Online Formular
- Der Antrag wird von unserer zuständigen Stelle geprüft.
- Sie erhalten eine Bestätigung.
- Wenn die Straßenverkehrsbehörde die Gehnemigung bewilligt, erhalten wir eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.

Kosten

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Dauer und dem Umfang. Sie beträgt normalerweise zwischen 100 EUR und 200 EUR.
RECHTLICHE HINWEISE

Rechtsbehelf

- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

Weniger Stress beim Umzug mit einer HVZ

Die Planung und die Organisation eines Umzugs kann den Stresspegel nach oben treiben. Umzugskartons müssen gepackt werden, alte Sachen aussortiert werden uvm. Ebenfalls stellt sich auch die Frage ob man den Umzug selbständig durchführt oder ihn von einer Umzugsfirma durchführen lässt.

Ein wichtiger Faktor beim umziehen ist die Halteverbotszone. Das man das Auto oder den Transporter so nah wie möglich vor der Haustüre parken kann, schont nicht nur die Kräfte sondern auch den Geldbeutel. Denn auch Umzugsfirmen kalkulieren ihren Preis anhand der Entfernung von der Eingangstür bis zum Fahrzeug. Ohne eine Halteverbotszone ist das parken eine Glückssache und kann Sie am Ende mehr Geld kosten, sollte sich der Laufweg für die Umzugshelfer dadurch verlängern.

Nicht nur für Umzüge richten wir Halteverbotszonen ein, auch für andere Arbeiten wie z.B. Sperrmüllentsorgungen, Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Montagearbeiten, Möbel- und Küchentransporte bzw. Anlieferungen sowie Film- und Dreharbeiten.

Beantragen Sie jetzt bei uns "Halteverbotszonen Amt" Ihre HVZ für die anfallenden Arbeiten, und vermeiden Sie den zusätzlichen Stress mit Ihrer eigenen Parkzone.