Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden/Auftraggeber einerseits
und
Halteverbotszonen Amt
Inhaber: Peter Wolf
Hamburger Straße 180
22083 Hamburg
Tel.: 0176 3333 476
E-Mail: info@hvz-amt.de
im Folgenden „Halteverbotszonen Amt“ oder Auftragnehmer genannt, andererseits der Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung zustande.
2.Vertragsgegenstand
Diese AGB beziehen sich auf alle auf der Internetseite www.hvz-amt.de angebotenen Dienstleistungen von Halteverbotszonen Amt. Wegen der Einzelheiten des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung auf der Angebotsseite verwiesen.
3. Vertragsschluss
- Mit Absendung der Online-Bestellung über die Internetseite www.hvz-amt.de gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrages ab, das von „Halteverbotszonen Amt“ in Form eines Schreibens, per Telefax, per E-Mail oder Brief angenommen werden kann. Die automatische Bestätigung vom Server ist keine Auftragsbestätigung.
- Das Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages kann von dem Kunden auch in Form einer E-Mailanfrage, eines Faxes, eines Briefes oder telefonisch oder persönlich abgegeben werden.
- Der Kunde ist an sein Angebot /die Bestellung für die Dauer von 4 Arbeitstage (Montag – Freitag) gebunden, es sei denn, er macht von seinem Widerrufsrecht (hierzu vgl. unten Ziffer 9 der AGB) Gebrauch.
- Ein Kostenvoranschlag von Halteverbotszonen Amt ist unverbindlich. Ergänzungen und Änderungen bleiben vorbehalten.
- Der Vertrag kommt mit Absendung der Auftragsbestätigung per E-Mail, Telefax oder Brief an den Kunden oder auch durch die Erbringung der ersten erforderlichen Dienstleistung wie Beantragung der Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde oder Einrichten der Halteverbotszone zustande.
- Anfragen zur Baustellenabsicherung, die über die reine Einrichtung von Halteverbotszonen hinausgehen, sind kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages, sondern ausschließlich die Aufforderung an Halt Hamburg ein Angebot für die Baustellenabsicherung abzugeben.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Auftragnehmers zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
- Beauftragt der Kunde den Auftragnehmer mit der Einholung der behördlichen Genehmigungen, ist er verpflichtet alle hierzu erforderlichen Angaben (diese sind in dem Online-Bestellformular enthalten bzw. sind diesem zu entnehmen und sind insbesondere: Zeitpunkt und Zeitraum, Ort mit Straße und Hausnr., Größe der Zone und etwaige Besonderheiten ) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Eine Pflicht zur Überprüfung der Angaben des Auftraggebers durch den Auftragnehmer über eine reine Plausibilitätsprüfung hinaus, besteht nicht. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben, die zur Versagung der Genehmigung oder einer fehlerhaften Genehmigung führen, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Schäden.
- Der Kunde verpflichtet sich die in der Auftragsbestätigung wiedergegebenen Daten auf Richtigkeit zu prüfen und ggf. unverzüglich zu beanstanden. Bei nicht rechtzeitiger Beanstandung gelten die die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Daten als richtig und genehmigt.
- Eine Haftung des Auftragnehmers ist bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
- Beantragt der Kunde die behördliche Genehmigung selbst, hat er diese entweder seinem Angebot beizufügen oder rechtzeitig mindestens 4 Arbeitstage vor dem beabsichtigten Termin der Einrichtung der Halteverbotszone vorzulegen.
- Soll für eine Halteverbotszone durch den Auftragnehmer eine Genehmigung beantragt werden, muss der Auftrag so rechtzeitig gestellt werden, dass in der Regel mindestens 10 Behördentage vor dem beabsichtigten Aufstellungstermin die Auftragsbestätigung erfolgen kann. Im Einzelfall kann von Halteverbotszonen Amt eine längere Vorlauffrist verlangt werden, insbesondere, wenn die Genehmigung durch Halteverbotszonen Amt eingeholt werden soll.
5. Leistungen von „Halteverbotszonen Amt“
- Falls entsprechend beauftragt, holt „Halteverbotszonen Amt“ die erforderliche behördliche Genehmigung zur Einrichtung einer Halteverbotszone ein.
- Halteverbotszonen Amt garantiert nicht die Erteilung der beantragten Genehmigung.
- „Halteverbotszonen Amt“ stellt die erforderlichen Verkehrszeichen für die Halteverbotszone mindestens 4 Tage vor dem beabsichtigten Beginn der Wirksamkeit der Halteverbotszone an den vorgesehenen Stellen auf, erstellt Fotos von den aufgestellten Verkehrszeichen und der Aufstellungssituation und übersendet dem Auftraggeber ggf. eine Kopie der Genehmigung. Nach Ablauf des vereinbarten und genehmigten Zeitraumes werden die Schilder von dem Auftragnehmer abgebaut und abtransportiert.
- Der Auftragnehmer darf den Auftrag des Auftraggebers an Dritte übertragen, den Auftrag des Auftraggebers fachgerecht zu erledigen.
6. Preise
- Alle genannten Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Halteverbotszonen Amt ist berechtigt, nachzuberechnen, wenn sich nach der Bestellung Änderungen ergeben. Dies gilt auch, wenn die zuständige Behörde für die vorgesehene Maßnahme eine höhere als die veranschlagte Gebühr berechnet. In dem Fall ist Halteverbotszonen Amt berechtigt diese Mehrkosten dem Kunden/Auftraggeber im Nachhinein in Rechnung zu stellen.
7. Zahlung
Die Rechnungsstellung und Übersendung erfolgt per E-Mail. Sollte der Rechnungsbetrag nicht über das Bestellformular beglichen worden sein, so ist die Zahlung nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.
8. Haftung
- Halteverbotszonen Amt haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Halteverbotszonen Amt unbegrenzt.
- Für Sach- und für Vermögensschäden, die außerhalb des Anwendungsbereichs von Ziffer 8.a. liegen, haftet Halteverbotszonen Amt unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Halteverbotszonen Amt nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9. Widerrufsrecht
- Als Auftraggeber haben das Recht, wenn Sie Verbraucher sind, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Datum des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht als Auftraggeber auszuüben, müssen Sie uns, Halteverbotszonen Amt, Inh. Peter Wolf, Hamburger Straße 180, 22083 Hamburg, Mobil: 0176 - 3333467, E-Mail: info@hvz-amt.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. - Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
- Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. - Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Falls nicht erstattbare amtliche Gebühren angefallen sind, sind auch diese von Ihnen zu erstatten.
10. Elektronische Kommunikation, Datenschutz
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten.
- Der Schutz der persönlichen Daten hat für den Auftragnehmer oberste Priorität. Dieses Prinzip gilt für das Internet-Angebot ebenso wie für die konventionellen Dienstleistungen. Soweit Auftraggeber persönliche Daten im Rahmen einer Kontaktaufnahme oder eines Mandatsverhältnisses angibt, werden diese nur im Rahmen der erteilten Einwilligung und zu dem angegebenen Zweck genutzt. Darüber hinaus werden Daten innerhalb eines Vertragsverhältnisses ebenfalls für Informationszwecke genutzt.
- Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Personenbezogene Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies im Rahmen der Vertragserfüllung notwendig ist.
- Die Löschung von personenbezogenen Daten erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nach Vertragsbeendigung vorbehaltlich der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Eine Auskunft zur Speicherung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist auf Antrag unentgeltlich möglich.
11. Beendigung des Vertrags
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
12. Schlussbestimmungen
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird hiermit zwischen ihm und dem Auftragnehmer als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Auftrag sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten Hamburg vereinbart.
- Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel, wenn nicht eine Individualvereinbarung mit einer dazu berechtigten Person getroffen wird.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken des Vertrages.